Aufgaben der SV
Die Schülervertretung (SV) ist ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Schülern und der Wahrnehmung von Schülerinteressen an der Alkuinschule.
Jeweils zu Schuljahresbeginn nehmen die Schul- und Klassensprecher an einem SV- Seminar teil. Im Lauf dieses Seminars werden sowohl die Aufgaben und Rechte als auch die Planung der SV- Arbeit für das anstehende Schuljahr besprochen. Zum Beispiel:
► Patenschaften für die Klassen 5
► Schülervertretung in der Schulkonferenz
► Nachhilfeprojekt (Schüler der 9/10er Klassen geben Schülern der 5/6er
Klassen Nachhilfe)
► Präsentation der SV- Arbeit am Tag der Offenen Tür, auf der schuleigenen
Homepage und am SV- Brett
► Nikolauskarten und vorweihnachtliche Grüße an Mitschüler im Dezember
► Rosenverkauf für "verliebte" Schüler/innen am Valentinstag
► Vertretung der Alkuin- SV auf Bezirksebene
Die gesetzlichen Grundlagen der Rechte und Pflichten der SV findet man im SV-Erlass, einem Runderlass des Kultesministeriums oder im Schulgesetz NRW § 74. In der SV hat jedes Mitglied eine wichtige Aufgabe. Diese fängt schon bei den Klassensprechern innerhalb einer Klasse an.
(Quelle: ZIPP ZAPP, Das Praxisbuch für SMV und Jugendarbeit)
Klassensprecher:
Der Klassensprecher
· vertritt die Interessen aller Schüler seiner Klasse;
· gibt Anregungen, Vorschläge und Wünsche einzelner Schüler oder der ganzen Klasse an Lehrer,
Schulleiter oder Elternvertreter weiter;
· trägt Beschwerden und Kritik den Lehrern oder dem Schulleiter vor;
· unterstützt einzelne Schüler in der Wahrnehmung ihrer Rechte;
· vermittelt bei Streit unter Schülern;
· vermittelt bei Schwierigkeiten zwischen Klasse und Lehrer;
· leitet die Klassenschülerversammlung und beruft sie ein;
· leitet die Diskussion und sorgt dafür, dass Beschlüsse auch ausgeführt werden;
· nimmt an den Sitzungen der SV teil und informiert die Klasse darüber;
· wirkt bei Aufgaben mit, die die SV sich selbst stellt;
· kann zu geeigneten Punkten zu Klassenpflegschaftssitzungen eingeladen werden.
Aus diesem Grund sollte ein Klassensprecher
o frei sprechen und gut argumentieren können;
o einen netten Umgangston haben;
o Probleme erkennen und formulieren können;
o Kontakt zu allen Mitschülern haben;
o bereit sein sich für die Klasse und in der SV zu engagieren;
o unparteiisch sein;
o Interesse an der Klassengemeinschaft haben;
o Rechte und Pflichte der Schüler kennen;
o kompromissbereit sein;
o mutig sein.
Der Klassensprecher darf deshalb nicht
§ der verlängerte Arm des Klassenlehrers sein;
§ der Aufpasser in der Pause sein;
§ derjenige sein, der alles alleine machen soll;
§ der Streber der Klasse sein;
§ derjenige sein, der alle Probleme lösen kann;
§ derjenige sein, der alle Dummheiten der Klasse mitmacht;
§ ein „Supergenie“ sein, das alle Ideen liefern soll;
§ einer sein, den man wählt und dann im Stich lässt;
§ einer sein, der nur mit dem Lehrer redet, wenn er Kritik anbringen muss.
Schülersprecher und des Stellvertreter:
· Der Schülersprecher und der Stellvertreter sind Ansprechpartner und Vermittler bei
Angelegenheiten, die die Klassensprecher, Schüler und Lehrer der Schule betreffen und bei der die Klassensprecher Unterstützung benötigen.
· Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher ist Vorsitzende oder Vorsitzender des Schülerrats und Sprecherin oder Sprecher der SV.
· Sie oder er beruft den Schülerrat ein und leitet die Sitzungen zusammen mit den SV Lehrern.
· Der Schülersprecher und ein Stellvertreter werden zu Beginn des Schuljahres von den Mitgliedern des Schülerrates (allen Klassensprechern) gewählt.
· Der Stellvertreter unterstützt und vertritt den Schülersprecher im Falle ihrer oder seiner Verhinderung.
SV Lehrer:
o Die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer unterstützt die Schülervertretung bei der Planung und Durchführung ihrer Aufgaben.
o Der Schülerrat wählt den Verbindungslehrer für die Dauer eines Schuljahres gewählt.
o Die SV Lehrer sind Ansprechpartner und Vermittler bei Angelegenheiten, die die Schüler und Lehrer der Schule betreffen und bei der die Schülersprecher Unterstützung benötigen.