Aufgaben der SV

Die Schülervertretung (SV) ist ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Schülern und der Wahrnehmung von Schülerinteressen an der Alkuinschule.

Jeweils zu Schuljahresbeginn nehmen die Schul- und Klassensprecher an einem SV- Seminar teil. Im Lauf dieses Seminars werden sowohl die Aufgaben und Rechte als auch die Planung der SV- Arbeit für das anstehende Schuljahr besprochen. Zum Beispiel:

►        Patenschaften für die Klassen 5
►        Schülervertretung in der Schulkonferenz
►        Nachhilfeprojekt (Schüler der 9/10er Klassen geben Schülern der 5/6er

Klassen Nachhilfe)
►        Präsentation der SV- Arbeit am Tag der Offenen Tür, auf der schuleigenen

Homepage und am SV- Brett

►        Nikolauskarten und vorweihnachtliche Grüße an Mitschüler im Dezember
►        Rosenverkauf für "verliebte" Schüler/innen am Valentinstag
►        Vertretung der Alkuin- SV auf Bezirksebene

Die gesetzlichen Grundlagen der Rechte und Pflichten der SV findet man im SV-Erlass, einem Runderlass des Kultesministeriums oder im Schulgesetz NRW § 74. In der SV hat jedes Mitglied eine wichtige Aufgabe. Diese fängt schon bei den Klassensprechern innerhalb einer Klasse an.

(Quelle: ZIPP ZAPP, Das Praxisbuch für SMV und Jugendarbeit)

 

 

Klassensprecher:

Der Klassensprecher

·         vertritt die Interessen aller Schüler seiner Klasse;

·         gibt Anregungen, Vorschläge und Wünsche einzelner Schüler oder der ganzen Klasse an Lehrer,

          Schulleiter oder Elternvertreter weiter;

·         trägt Beschwerden und Kritik den Lehrern oder dem Schulleiter vor;

·         unterstützt einzelne Schüler in der Wahrnehmung ihrer Rechte;

·         vermittelt bei Streit unter Schülern;

·         vermittelt bei Schwierigkeiten zwischen Klasse und Lehrer;

·         leitet die Klassenschülerversammlung und beruft sie ein;

·         leitet die Diskussion und sorgt dafür, dass Beschlüsse auch ausgeführt werden;

·         nimmt an den Sitzungen der SV teil und informiert die Klasse darüber;

·         wirkt bei Aufgaben mit, die die SV sich selbst stellt;

·         kann zu geeigneten Punkten zu Klassenpflegschaftssitzungen eingeladen werden.

Aus diesem Grund sollte ein Klassensprecher

o   frei sprechen und gut argumentieren können;

o   einen netten Umgangston haben;

o   Probleme erkennen und formulieren können;

o   Kontakt zu allen Mitschülern haben;

o   bereit sein sich für die Klasse und in der SV zu engagieren;

o   unparteiisch sein;

o   Interesse an der Klassengemeinschaft haben;

o   Rechte und Pflichte der Schüler kennen;

o   kompromissbereit sein;

o   mutig sein.

Der Klassensprecher darf deshalb nicht

§  der verlängerte Arm des Klassenlehrers sein;

§  der Aufpasser in der Pause sein;

§  derjenige sein, der alles alleine machen soll;

§  der Streber der Klasse sein;

§  derjenige sein, der alle Probleme lösen kann;

§  derjenige sein, der alle Dummheiten der Klasse mitmacht;

§  ein „Supergenie“ sein, das alle Ideen liefern soll;

§  einer sein, den man wählt und dann im Stich lässt;

§  einer sein, der nur mit dem Lehrer redet, wenn er Kritik anbringen muss.

 

Schülersprecher und des Stellvertreter:

·         Der Schülersprecher und der Stellvertreter sind Ansprechpartner und Vermittler bei

Angelegenheiten, die die Klassensprecher, Schüler und Lehrer der Schule betreffen und bei der die Klassensprecher Unterstützung benötigen.

·         Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher ist Vorsitzende oder Vorsitzender des Schülerrats und Sprecherin oder Sprecher der SV.

·         Sie oder er beruft den Schülerrat ein und leitet die Sitzungen zusammen mit den SV Lehrern.

·         Der Schülersprecher und ein Stellvertreter werden zu Beginn des Schuljahres von den Mitgliedern des Schülerrates (allen Klassensprechern) gewählt.

·         Der Stellvertreter unterstützt und vertritt den Schülersprecher im Falle ihrer oder seiner Verhinderung.

 

SV Lehrer:

o   Die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer unterstützt die Schülervertretung bei der Planung und Durchführung ihrer Aufgaben.

o   Der Schülerrat wählt den Verbindungslehrer für die Dauer eines Schuljahres gewählt.

o   Die SV Lehrer sind Ansprechpartner und Vermittler bei Angelegenheiten, die die Schüler und Lehrer der Schule betreffen und bei der die Schülersprecher Unterstützung benötigen.